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Art. 30 · Parkierungszone

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18

1Die Parkierungszone umfasst Flächen, welche für das Parkieren von Fahr­ zeugen bestimmt sind. Parkhäuser sind unterirdisch (2.4) oder als Unterni­ veaubaute (2.5) zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.