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Art. 28 · Industriezone B

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 16

1Die Industriezone B ist für gewerbliche Bauten bestimmt.

2Wohnbauten sind nur für Betriebsangestellte zulässig, deren ständige An­ wesenheit im Betrieb erforderlich ist. Art. 29 * Industriezone C

1Die Industriezone C ist bestimmt für exportorientierte1) Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsplatz­ dichte. Offene Lagerplätze sind zu vermeiden.

2Ausgeschlossen sind Nutzungen mit grossem Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl Arbeitsplätze, wie produktionsunabhängige Lagerhallen, Verkaufsge­ schäfte, Fachmärkte, Logistikbetriebe, Autogaragen, Freizeitparks und der­ gleichen.

3Wohnraum ist nur für Betriebspersonal gestattet, dessen ständige Anwe­ senheit im Betrieb unerlässlich ist. Infrastrukturbauten mit zentralen Dienst­ leistungen für die Versorgung der Industriezone wie Administrationszentrum, Verpflegungsmöglichkeiten, Kinderhort und dergleichen sind zulässig.

4Im Generellen Gestaltungsplan werden folgende Bereiche festgelegt: a) Bereich Sägereioption: 1. Im Bereich Sägereioption ist zusätzlich auch die Errichtung und der Betrieb eines Sägewerks mit einer Einschnittmenge, die einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb ermög­ licht, gestattet. Zulässig sind auch holzver- und bearbeitende Betriebe, welche eine industrielle Fertigung im Sinne von Pro­ duktherstellung betreiben; dies können Produkte für Endkun­ den oder Halbfabrikate für die Weiterverarbeitung zu Holzpro­ dukten sein. Derartige Betriebe dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Sägewerks errichtet werden 1) Hinweis: Exportorientiert bedeutet hier, dass sich der Absatzmarkt vorwiegend aus­ serhalb des Kantons befindet. 16 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1 2. Der Bereich Sägereioption fällt automatisch und ohne weitere Verfahren definitiv dahin (Rückfallklausel), wenn die noch un­ überbaute bzw. nicht beanspruchte Fläche in diesem Bereich 5 ha unterschreitet, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Sägewerk realisiert worden ist. In diesem Fall gelten aus­ schliesslich die übrigen Bestimmungen der Industriezone C 3. Im Bereich Sägereioption kann übergangsmässig bis zur Er­ stellung nutzungsplankonformer Neuansiedlungen ein Hol­ zumschlagplatz bewilligt werden. Die dafür vorgesehene Flä­ che wird im Arealplan abgegrenzt b) Bereich Erstansiedlung: 1. Im Bereich Erstansiedlung dürfen Betriebe bei Bedarf bereits vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Arealplans bewilligt werden, sofern sie den Zielen und Anforderungen der Areal­ planpflicht nicht widersprechen

5Die Industriezone C unterliegt der Arealplanpflicht. Das Areal ist im Rah­ men einer Gesamtkonzeption als attraktiver, durchgrünter Industriepark mit hoher gestalterischer Qualität und eigenständiger Identität zu entwickeln. Dabei sind die nachfolgenden Anforderungen zu berücksichtigen und best­ möglich umzusetzen: a) Landschaft: Hochwertige landschaftliche Entwicklung mit dem Ziel der optimalen Einordnung und Vernetzung des Industrieparks mit der näheren und weiteren Umgebung durch Elemente der Landschaftsar­ chitektur b) Ortsbau: Entwicklung einer qualitätsvollen Bebauungs-, Freiraumund Grünstruktur in Verbindung mit einer effizienten Erschliessung bei Gewährleistung einer angemessenen Nutzerflexibilität c) Nutzung: Zweckmässige Gliederung und Zuordnung von Nutzungen und Ausstattungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen La­ gequalitäten d) Haushälterische Bodennutzung: Festlegung von optimalen Bebau­ ungsdichten und ortsgerechten Baumassen sowie einer zweckmässi­ gen Etappierung e) Planungstiefe: Der Arealplan kann für verschiedene Bereiche mit un­ terschiedlicher Planungstiefe erlassen und in der Folge nach Bedarf ergänzt werden

6Wird im Bereich Sägereioption ein Sägewerk realisiert, entfallen die Rah­ menbedingungen gemäss Abs. 4, soweit diese mit einem Sägewerk nicht vereinbar sind. 17 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 3.2.2.2.3 Zonen für besondere bauliche Nutzungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.