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Art. 23 · Kernzone B
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 14
1In der Kernzone B gilt grundsätzlich die offene Bauweise. Geschlossene Bauweise ist möglich.
2Bei offener Bauweise dürfen die Gebäudelängen bzw. -breiten gegenüber Strassen und Gassen 12 m nicht überschreiten. Die Gebäudetiefe ist nach architektonischen Kriterien zu bestimmen. In besonderen Fällen und soweit eine architektonisch gute Lösung gewährleistet wird, kann der Gemeindevor stand Abweichungen bewilligen.
3Bei geschlossener Bauweise gelten die Vorschriften für die Kernzone A.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.