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Art. 14 · Gebäudelänge

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 9

1Gebäude, die das massgebende Terrain (1.1) überragen, dürfen die Ge­ bäudelänge (4.1) gemäss Zonenschema nicht überschreiten.

2Werden zwei oder mehr selbständige Gebäude zusammengebaut (Doppelund Reihenhäuser), darf die Gebäudelänge um insgesamt maximal 6 m überschritten werden.

3Die Länge und die Breite von unterirdischen Bauten (2.4) sind frei.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.