Art. 3 · Boden- und Baulandpolitik
BZO Baugesetz der Gemeinde Bonaduz · S. 6
1Die V erfügbarkeit von Bauzonen für den festgelegten Zonenzweck wird durch ein Kaufsrecht zugunsten der Gemeinde oder andere wirksame Massnahmen sicher-gestellt. FörderungArt. 4
1Die Gemeinde fördert Bau -und Planungsvorhaben. Sie unterstützt insbe sondere Bestrebungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Massnahmen zugunsten der Natur und Landschaft, für eine qualitätsvolle Bau- und Siedlungsgestaltung und zur Erhaltung geschützter und schützenswerter Objekte.
2Die Baubehörde kann an Vorhaben nac h Absatz 1 projektbezogene Beiträge aus dem ordentlichen Budget oder einem hier für geäufneten Fonds gewähren. Der Bei-trag kann von einer angemessenen Mitsprache der Gemeinde abhängig gemacht werden.
Behördenorganisation 1. Baubehörde
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.