Art. 5 · Zuständigkeiten
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 16 · Original-PDF
5 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 3.2 Quartierzentrum Geyisried Schaffen eines Quartierzentrums in Form eines Platzes und einer dichten, angrenzenden Überbauung. Mischzone B. Die an den Platz angrenzenden Bereiche gelten als Gebiete mit Erdgeschossbestimmungen (Art.29 BR). AZ: 1.0 4 Die Bauten sind so anzuordnen, dass sie den Platz und die zu ihm hinführenden Strassenräume räumlich begrenzen (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung). Die Bebauung soll in annähernd geschlossener Bauweise erfolgen. ZPP 3.3 Löhre Schaffen einer architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Überbauung unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenarten des Gebietes. ZPP 3.3.1: Mischzone B. ZPP 3.3.2 und 3.3.3: Mischzone A. In der ZPP 3.3.1 sind 50 % der Bruttogeschossfläche Arbeitsnutzungen vorbehalten. In der ZPP 3.3.3 ist eine Zone für öffentliche Nutzungen vorzusehen. Zweckbestimmung Kindergarten/Hort. ZPP 3.3.1: Das Mass der Nutzung ergibt sich aus den folgenden Rahmenbedingungen: Annähernd geschl. Bauweise; Bauzone 3; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. ZPP 3.3.2: AZ max/min: 0,9/0,7. ZPP 3.3.3: AZ max/min: 0,7/0,55. 3 Die Siedlungsgrenze ist gestalterisch auf die Topografie und das Landschaftsbild abzustimmen. Sie ist in der Regel mit einer Baumreihe zu versehen. Das Planungsgebiet ist durch Grünräume und Grünverbindungen zu gliedern. Das Erschliessungsnetz ist als Stichstrassensystem ausbilden. Jede Stichstrasse muss in einen vielfältig nutzbaren Platzbereich münden. Zwischen der Büttenbergstrasse und der Einmündung des Löhrenweges in die Orpundstrasse ist ein öffentlicher Fussweg entlang der westlichen Grenze der ZPP vorzusehen. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.