Art. 4 · Spezialbauordnungen
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 9 · Original-PDF
4 13.5 m
Für die Bauzonen 4 und 5 kann die Baubewilligungsbehörde aus städtebaulichen oder architektonischen Gründen ein zusätzliches Geschoss mit entsprechender Mehrhöhe gestatten oder vorschreiben.
c.Das Niveau der Erdgeschosse und die Geschosshöhe muss für städtebaulich zusammengehörende Teilgebiete (Plätze, Strassenzüge, usw.) einheitlich sein.
d.Über dem letzten Vollgeschoss muss ein Attikageschoss erstellt werden.
e.Die Gebäude sind mit Flachdächern zu erstellen.
f.Mit der Fassadengestaltung (Gliederung, Materialwahl, Farbgestaltung, Fensterproportionen, usw.) soll eine einheitliche und horizontale Wirkung erzielt werden. Entlang der Bahnhofstrasse und den nördlichen Bahnhofplatzseiten ist ein Vordach zu erstellen.
3Vingelz Für die ausgeschiedenen Bauzonen gelten folgende besonderen Grenzabstände, Gebäudehöhen, Gebäudetiefen, Gebäudelängen und Ausnützungsziffern:
Bauzone: kGA: gGA: GH: GT: GL: AZ 12: 4 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 2.6 Linde6 Schaffen einer aufgelockerten, durchgrünten Siedlung mit vorwiegende Gesundheits- und Erholungsdienstleistungen. Zone für öffentliche Nutzungen, Zweckbestimmung 9 (private Nutzungen im öffentlichen Interesse). Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 2 offene Bauweise AZ7 0.5 bei Durchführung eines qualifizierten Projektierungsverfahrens (Projektwettbewerb) erhöht sich das Mass der zulässigen AZ auf 0.6 Grünflächenziffer 40% 2 Die bestehende Altbau-Gruppe Blumenrain 81-87 soll rücksichtsvoll behandelt werden. Die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über den Blumenrain. Eine unterirdische Einstellhalle mit Zufahrt vom Blumenrain ist möglich, unter Beibehaltung der Mauer entlang des Trottoirs. Innerhalb der ZPP ist der alte Baumbestand und der Parkcharakter zu erhalten. ZPP 3.1 Mett-Zentrum Stärken und Aufwerten des Planungsgebietes als Quartierzentrum Mischzone B. Entlang der Poststrasse gilt das Planungsgebiet als Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen (Art. 29 BR). Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen. (1) Entlang Post- und Mühlestrasse: Bauzone 4; geschl. Bauweise I; GL: --, GT: 15 m (OG). (2) Im Bereich Gottfr. Ischerweg: Bauzone 3; Offene Bauweise; GL: -; GT: 13 m (OG). Entlang Postund Mühlestrasse: 4 Bereich Ischerweg: 2 - 3 Der öffentliche Raum, insbesondere die Poststrasse ist zentrumstauglich auszubilden (Verbreiterung der Trottoirs, Baumpflanzungen). Der Verkehr ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist eine deutlich erkennbare Verbindung für Fussgänger zwischen dem Bezirk Kirche/Pfarrhaus und der (neu verlegten) Bahnhaltestelle Mett herzustellen. Die Überbauung entlang der Poststrasse soll einen wirksamen Abschluss des Strassenraumes ergeben. Die Baulücke in Verlängerung der Gottstattstrasse ist optisch zu schliessen. Der Freiraum nördlich der Poststrasse (in Verlängerung der Gottstattstrasse) ist als Innenhof mit eher privatem Charakter auszubilden. Die Bebauung zwischen diesem "Innenhof" und dem GottfriedIscher-Weg soll in aufgelöster Form (Einzelbauten) erfolgen.
6Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 20.09.2007 und Gemeindeabstimmung vom 09.12.2007, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 13.03.2008.
7AZ: Ausnützungsziffer Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.