Art. 85 · Baulinien
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 35
Baulinien dienen der Sicherung bestehender oder geplanter Verkehrs- und Versorgungsanlagen. Der im Baulinienbereich gelegene Boden darf oberirdisch nicht überbaut werden. Eine unterirdische Überbauung inkl. Leitungen und Kabel, Oelund Benzintanks, darf auf Zusehen hin gegen Revers bewilligt werden. Bauliche Veränderungen an Bauten im Baulinienbereich dürfen nur ausnahmsweise vorgenommen werden. Der entstehende Mehrwert ist auf Kosten des Eigentümers im Grundbuch anzumerken; er wird im Enteignungsfall nicht vergütet. Art. 86 * Verfahren Es gilt Art. 57 KRG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.