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Art. 83 · Feinerschliessung
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 34
Die Feinerschliessung umfasst Strassen, namentlich Quartierstrassen sowie die Anschlüsse der einzelnen Grundstücke an die Hauptstränge der öffentlichen Erschliessungsanlagen. Dazu zählen ferner Gemeinschaftsanlagen für Parkierung sowie für die Bereitstellung von Kehricht und dergleichen. Für die Ausgestaltung und Benützung der Anlagen der Feinerschliessung gelten die von der Gemeinde erlassenen Reglemente.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.