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Art. 82 · Grund- und Groberschliessung

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 34

Die Anlagen der Grund- und Groberschliessung sind im Generellen Erschliessungsplan festgelegt. Die Grunderschliessung umfasst die übergeordneten Netze der Strassen, der Wasserversorgungsanlagen, der Abwasserkanäle bis zu den Anlagen der Groberschliessung. Die Groberschliessung umfasst die Sammel- und Erschliessungsstrassen sowie die Hauptleitungen und zugehörigen Anlagen der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserbeseitigung. Für die Ausgestaltung und Benützung der gemeindeeigenen Anlagen der Grundund der Groberschliessung gelten die Vorschriften der von der Gemeinde erlassenen Reglemente.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.