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Art. 80 · Materialablagerungszone und Deponiezone

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 33

Die Materialablagerungszone ist für Materialablagerungen, die Deponiezone für Abfalldeponien bestimmt. In der Materialablagerungszone darf nur unverschmutztes Aushub- und Abräummaterial abgelagert werden. Die Abfallarten, die in der Deponiezone abgelagert werden dürfen, bestimmen sich nach der Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetzgebung. Die Materialablagerungs- und Deponieflächen sind nach Ab-schluss der Ablagerung oder Deponie oder einzelner Etappen im Sinne der künftigen Nutzung zu gestalten, zu rekultivieren und ordnungsgemäss zu unterhalten. Die Baubehörde trifft die erforderlichen Massnahmen im Baubewilligungsverfahren. Sie kann insbesondere eine geeignete Sicherstellung (zweckgebundenes Depositum) für die Kosten verlangen, welche für den Abschluss der Materialablagerung oder Deponie erforderlich sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.