Art. 7 · Bauberatung
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 8
Der Gemeinderat bezeichnet einen ausgewiesenen Fachmann als Bauberater. Dieser darf während seiner Mandatsdauer keine Projektierungs- und Bauaufträge in der Gemeinde annehmen oder ausführen. Der Bauberater berät und informiert die Baubehörde in Bezug auf die Gestaltung von Neu- und Umbauten in der Kernzone. Er hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Art. 8 * Ausnahmen Es gilt Art. 82 KRG. Art. 9 * Planungszone (Bausperre) Es gilt Art. 21 KRG. Thusis, BauG Seite 2 Art. 10 * Bestehende Bauten (Besitzstand) Bestehende Bauten, die zerstört, abgebrochen oder umgebaut werden, dürfen im bisherigen Umfang ohne Rücksicht auf die Vorschriften über Gebäude- und Firsthöhe, Grenz- und Gebäudeabstände sowie Ausnützungsziffer wieder aufgebaut werden. Dieser Anspruch gemäss Abs. 1 gilt nicht in den Arbeitszonen A, B und C. Die Masse der Altbaute sind vor dem Abbruch oder Umbau innerhalb von sechs Monaten seit der Zerstörung auf Plänen oder mittels anderer Dokumentationsmittel festzuhalten und bei der Baubehörde zu deponieren. Vgl. Art. 81 Abs. 3 und 4 KRG II. Grundordnung 1. Allgemeines Art. 11 * Grundordnung Es gilt Art. 22 KRG
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