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Art. 64 · Grünzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 26

Die im Zonenplan als Grünzone bezeichneten Flächen dienen der Erhaltung des Gesamtbildes von Thusis sowie dem Schutze der Umgebung wertvoller Gebäude oder Gebäudegruppen. Auf Grundstücken in der Grünzone dürfen nur Bauten und Anlagen erstellt werden, die den Zweck dieser Zone nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.