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Art. 49 · Brunnenplätze

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 19

Die in den Generellen Gestaltungsplänen Altdorf und Neudorf bezeichneten Brunnen sind zu erhalten und deren Umgebung ist zu schützen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.