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Art. 50 · Gestaltungsbaulinie

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 19

Die in den Generellen Gestaltungsplänen vorgesehenen Gestaltungsbaulinien bedeuten, dass bis auf diese Linie gebaut werden muss. Thusis, BauG Seite 13 3.1.3.2. Altdorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.