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Art. 45 · Lagerflächen

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 18

Der Ersteller eines Einkaufszentrums hat ausreichende Lagerflächen bereitzustellen, welche ihrem Zweck nicht entfremdet werden dürfen; insbesondere dürfen sie nicht in Verkaufsflächen umgewandelt werden. Art. 46 * Warenumschlag Der Warenumschlag darf bei Einkaufszentren nicht auf öffentlichen Strassen abgewickelt werden. Bestehende Zentren können von der Baubehörde zur Errichtung von Warenumschlagseinrichtungen auf privatem Boden verpflichtet werden. Thusis, BauG Seite 12 3.1.3. Zonenarten 3.1.3.1. Kernzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.