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Art. 81 · Zonen für öffentliche

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 54 · Original-PDF

Nutzungen 1 Die Zonen für öffentliche Nutzungen sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. Bestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden.

2 In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: Bezeichnung Zweckbestimmung Überbauungs- und Gestaltungsgrundsätze; Empfindlichkeitsstufe A (Seniorenresidenz, öffentliche oder private Betreuungsnutzungen)3 4 Private oder öffentliche Seniorenresidenz und Spielplatz; Nutzungen im Zusammenhang mit öf- Grenzabstände:

–Nord, Ost- und Westseite: min. 8.00 m

–Südseite: Gegenüber Strassen und Fusswegen gilt Art. 30, auch

1In Rechtskraft seit dem 26. Februar 1996 gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung.

2Aufgehoben gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 29. März 2000.

3Eingefügt gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. November 2004.

4Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 8. Juli 2020 54/124 BAUREGLEMENT fentlichen oder privaten Betreuungsaufgaben; Betreutes Wohnen; Weitere Dienstleistungsangebote im Zusammenhang mit dem Betrieb. wenn Strassen und Fusswege nicht abparzelliert sind. Bauteile im Grenzabstand:

–Auf der Ost- und Westseite dürfen keine vorspringenden Gebäudeteile in den Grenzabstand hineinragen Vollgeschosszahl:

–max. 4 Vollgeschosse

–Ein Attikageschoss ist nicht zugelassen. Fassadenhöhe traufseitig: 14.00 m Spielplatz auf der Ostseite des Areals. Fusswegverbindung Park (ZöN A2) zu Schulanlage (ZöN A3) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind durch die Gemeinde zu genehmigende Konzepte betreffend Energie und Entwässerung auszuarbeiten. Für die bauliche Ausgestaltung gilt das Projekt der FRB Architekten AG vom Oktober 2002 als Richtprojekt. Die Baupolizeibehörde kann geringfügige Abweichungen gestatten. Lärmempfindlichkeitsstufe II A1 (Kirche und Altersheim)1 Reformierte Kirche Altersheim Bestehende Überbauung Für neue Hauptbauten sind Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Verfahren durchzuführen. ES III

1Eingefügt gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. November 2004. 55/124 BAUREGLEMENT A2 (Parkanlage)1 Parkanlage mit Teich und Einrichtungen für Freizeitaktivitäten. Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit dem Parkbetrieb. ES III A3 (Zentrum Bernstrasse)1 Öffentliche Bauten und Anlagen welche im Zusammenhang mit Bildung, Kultur, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie sozialen Anliegen der Öffentlichkeit stehen. Bestehende Überbauung Für neue Hauptbauten sind Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Verfahren durchzuführen. Zufahrt ab der Mitteldorfstrasse für die ZöN A. ES III B (Oberdorfstrasse) Kirchliche Bauten und Anlagen Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II C (Mösli) Schulanlage mit Turnhallen und Aussenanlagen; Doppelkindergarten Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II D (Dennigkofen) Schulanlage mit Turnhallen und Aussenanlagen Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II E (Rüti) Schulanlage mit Turnhallen und Aussenanlagen; Doppelkindergarten Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II F (Rothus) Schulanlage mit Turnhallen und Aussenanlagen Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II G (Sophiestrasse) Kirchliche Bauten und Anlagen Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II

1Eingefügt gemäss Verfügungen des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. November 2004 und 10. Januar 2005 56/124 BAUREGLEMENT H (Schiessplatzweg) Altersheim Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II I (Wiesenstrasse) Alterssiedlung Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II K (Kreuzweg) Betriebsgebäude der Klinik Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES III L (Neuhaus) Klinik mit Betriebsgebäude Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES II M (Kulturzentrum Flurweg)1 Kultur sowie Kinderund Jugendaktivitäten. Mehrzweckgebäude inklusive Übernachtungsmöglichkeiten. Neubauten gemäss den baupolizeilichen Vorschriften der Wohn- und Gewerbezone 2 ES III N (Steinbruchweg) Zivilschutz-Ausbildungszentrum Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES III O (Forelstrasse) Wehrdienstgebäude Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3 ES III P (Werkhof Mösli, Sportund Freizeitanlagen)2 Gemeindewerkhof Öffentliche und private Sport- und Freizeitanlagen von privaten oder öffentlichen Betreibern. Baupolizeiliche Masse: Fassadenhöhe traufseitig maximal 13.00 m Grenzabstand min. 6.00 m Vollgeschosszahl, Gebäudelänge, Gebäudebreite frei Gestaltungsgrundsätze:

1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 6. Juli 2006

2Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 31. Januar 2014 57/124 BAUREGLEMENT Dachform frei Grüngürtel mit standortgerechter Bepflanzung entlang der Forelstrasse und entlang der Nordost-Grenze. Erschliessungsgrundsätze: Parkierungsanlagen können auch auf Liegenschaften in der Umgebung realisiert werden. Fusswegverbindung zwischen Bolligenstrasse und Forelstrasse. ES III Q (Rüti) Kindergarten, Wasserreservoir Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3. Im Zusammenhang mit Familiengärten sind eingeschossige Fahrnisbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 10 m2 zugelassen. ES II R (Dreieckanlage) Park Anlagen im öffentlichen Interesse. 1-geschossige pavillonartig gestaltete Bauten. Erhaltung des Baumbestandes und der Grünanlage. ES III S (Dennigkofenweg) Badeanlagen Bestehende Überbauung Erweiterungs- und Neubauten gemäss Abs. 3. ES III T (Fussballplatz Oberfeld)1 Fussballplatz Bauten mit einem Vollgeschoss im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb (auch Klubhäuser udgl.).

1Eingefügt gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 11. April 2006 58/124 BAUREGLEMENT Zuschaueranlagen (Sitzgelegenheiten, Tribünen udgl.) in Leichtbauweise. Parkierungsanlagen im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb. Entlang der Ostseite des Areals ist ein mindestens 15.00 m breiter Streifen als Teil des ökologischen Vernetzungskorridors "Ostermundigenberg - Hättenberg" auszugestalten (inkl. Fussweg). ES III U (Trainingsfelder Rütiweg)1 Trainingsfelder für Fussballzwecke. Spielfelder für andere Spiel- und Sportarten Bauten mit einem Vollgeschoss im Zusammenhang mit dem direkten Spiel- und Sportbetrieb. Zuschaueranlagen (Sitzgelegenheiten, Tribünen und dgl.) in Leichtbauweise. Parkierungsanlagen im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb. ES III U1 (Gemeindeverwaltung Schiessplatzweg)1 Bestehende Gemeindeverwaltung öffentlicher, allmendartiger Grünbereich Bestehende Bauten und Anlagen. Strassenanlagen gemäss Festlegungen der UeO "Grube" vom 30. März 2000 bis zur Erstellung der Basiserschliessung Oberfeld. ES III

3 In den Zonen B, C, D, E, F, G, H, I, K, L, N, O, Q, und S sind Erweiterungs- und Neubauten gestattet. Dabei gelten folgende baupolizeilichen Vorschriften:

a)die Vollgeschosszahl darf gegenüber dem höchsten bestehenden Gebäude um ein Vollgeschoss erhöht werden;

b)der Grenzabstand hat für Hauptbauten 4/5 der Fassadenhöhe traufseitig zu betragen, mindestens 6.00 m;

c)Gebäudelänge und -breite sind unbeschränkt. 59/124 BAUREGLEMENT

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.