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Art. 41 · Unterschreiten der Grenz- und Gebäudeabstände
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 24 · Original-PDF
Unterschreiten der Grenz- und Gebäudeabstände 1 Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn und Genehmigung durch die Baubewilligungsbehörde kann der Grenzabstand unterschritten werden, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die von der Baubewilligungsbehörde genehmigte Vereinbarung ist im Grundbuch anzumerken.
2 Gebäudeabstandsunterschreitungen bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach BauG. 5 BAUGESTALTUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.