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Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 9 · Original-PDF
1 Das Baureglement bildet zusammen mit dem Zonenplan, dem Plan "Geschützte Gebiete und Objekte", nachstehend Schutzzonenplan genannt, den Zonenplänen Naturgefahren Teilbereich Nord und Süd, sowie dem Zonenplan Waldfeststellung, Teilbereich Nord und Süd, die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.
2 Die baurechtliche Grundordnung gilt für das ganze Gemeindegebiet.
3 Sie ist als ergänzendes Recht anwendbar, soweit besondere baurechtliche Ordnungen bestehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.