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Art. 52 · Pflege der Kulturlandschaft

BZO Baureglement Ittigen · S. 78 · Original-PDF

52

PFLEGE DER KULTURLANDSCHAFT

Baudenkmäler

521 1 Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler.

S. Denkmalpflege des Kantons Bern: Bauinventar der Gemeinde Ittigen vom 9. Mai 2007. Das Bauinventar ist im Hinweisplan dargestellt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.