Art. 51 · Ortsbildpflege
BZO Baureglement Ittigen · S. 70 · Original-PDF
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ORTSBILDPFLEGE
Ortsbilderhaltungsgebiete
511 1 Die Ortsbilderhaltungsgebiete bezwecken die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Siedlungsgebiet charakteristischen, inselartigen, überlieferten Bestände der ländlichen und der gewerblichen Baukultur sowie mit deren prägenden Elemente und Merkmale sowie der wertvolle Baum-/Obstbaumbestand.
Wichtige Grundlagen für die Analyse des Ortsbildes bilden das Bauinventar der Gemeinde Ittigen vom 9. Mai 2007 und ein Auszug des Inventars schützenswerter Ortsbilder der Schweiz ISOS, welche auf der Bauabteilung eingesehen und bezogen werden können. Die Ortsbilderhaltungsgebiete stimmen weitgehend mit den Baugruppen des Bauinventars überein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.