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Art. 43 · Nachhaltiges Bauen und Nutzen

BZO Baureglement Ittigen · S. 68 · Original-PDF

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NACHHALTIGES BAUEN UND NUTZEN

Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet

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S. dazu Art. 18b Abs. 2 NHG; Art. 21 Abs. 3 NschG. grundlagen innerhalb des Baugebiets, und der Vernetzung von Biotopen sowie der Förderung des Wohnklimas und der Siedlungsqualität sind sind wenigstens

3 nicht begehbare Teile von Flachdächern und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, zumindest extensiv zu begrünen

3Grünflächen entlang von Fuss- und Velowegen in Landschaftsschonzonen, Grünflächen in Strassenund Wegarealen sowie Böschungen ökologisch wirksam zu bepflanzen anzulegen und zu pflegen sowie 3 gefällte oder abgehende Bäume und Hecken zu ersetzen.

Dazu gehören z.B. Naturwiesen, Hecken, etc.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.