Art. 43 · Nachhaltiges Bauen und Nutzen
BZO Baureglement Ittigen · S. 68 · Original-PDF
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NACHHALTIGES BAUEN UND NUTZEN
Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet
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S. dazu Art. 18b Abs. 2 NHG; Art. 21 Abs. 3 NschG. grundlagen innerhalb des Baugebiets, und der Vernetzung von Biotopen sowie der Förderung des Wohnklimas und der Siedlungsqualität sind sind wenigstens
3 nicht begehbare Teile von Flachdächern und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, zumindest extensiv zu begrünen
3Grünflächen entlang von Fuss- und Velowegen in Landschaftsschonzonen, Grünflächen in Strassenund Wegarealen sowie Böschungen ökologisch wirksam zu bepflanzen anzulegen und zu pflegen sowie 3 gefällte oder abgehende Bäume und Hecken zu ersetzen.
Dazu gehören z.B. Naturwiesen, Hecken, etc.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.