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Art. 42 · Qualitätssicherung

BZO Baureglement Ittigen · S. 66 · Original-PDF

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QUALITÄTSSICHERUNG

Fachberatung

421 1 Der Gemeinderat ernennt unabhängige und in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute, welche die Bauwilligen, die Projektverfassenden und die Baubewilligungsbehörden in allen Fällen beraten, welche für das Strassen-, Quartier-, Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle bau- und aussenraumgestalterische Fragen aufwerfen.

Die Fachleute 3 Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und/oder Fachleute in Ökologiefragen, Bauberaterinnen und Bauberater des Berner Heimatschutzes, Ortsplanerin und Ortsplaner,3 werden nach rein fachlichen Kriterien ausgewählt. Ihre Empfehlungen berücksichtigen auch die Meinung der Projektverfassenden und beschränken sich auf Gestaltungsfragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.