Art. 211 · Art der Nutzung
BZO Baureglement Ittigen · S. 11 · Original-PDF
211
Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:
Der Art. 211 beinhaltet keine Gestaltungsvorgaben. Schutz- und andere sensible Ortsgebiete werden mit einem entsprechenden Gestaltungsperimeter überlagert. Zone
Abk.
Nutzungsart
ES
ES = Lärmempfindlichkeitsstufe gem. Art. 43 LSV
Stille Gewerbe wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (S. Art. 90 Abs. 1 BauV).
Wohnzonen
W
II / III 2) Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und dgl.) zuzurechen sind, sind untersagt
Mischzonen A
MA
3Wohnen 1) 3 stille bis mässig störende Gewerbe 3)
3Gastgewerbe
3Verkauf bis 500 m2 Verkaufsfläche der Verkaufsnutzung dienende Geschossfläche 3)
III
Mässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Ausgeschlossen sind Nutzungen, Bauten und Anlagen, die das gesunde Wohnen wesentlich beeinträchtigen oder ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremdem Verkehr verursachen. Verkauf bis 500 m2 Verkaufsfläche de Verkaufsnutzung dienende Geschossfläche Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und dgl.) zuzurechen sind, sind untersagt Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 12
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
Mischzonen B
MB
3Wohnen 1) 3 stille bis mässig störende Gewerbe 3)
3Gastgewerbe
3Verkauf 3)
III
Die Mischzone B ist ein Geschäftsgebiet im Sinne von Art. 20 Abs. 3 BauG; entsprechend umfasst «Verkauf» auch Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche Geschossfläche von mehr als 500 19000 m2 nach Art. 20 Abs. 3 BauG. Verkaufsfläche Geschossfläche Abs. 3 BauG .
3Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und dgl.) zuzurechen sind, sind untersagt
Arbeitszonen
Zu den Arbeitsnutzungen gehören Produktions-, Reparatur- und Werkstattbetriebe mit den dazugehörigen Lager-, Büro-, Dienstleistungs- und Wohlfahrtsnutzungen sowie reine Büronutzungen.
3Verkauf 3)
A
3Arbeitsnutzungen 3)
IV Verkauf 3) Gastgewerbe Freizeitnutzungen und Intensiverholung, Kultusnutzungen 3)
3Gastgewerbe
Zu den Freizeitnutzungen und Intensiverholung gehören u.a. Freizeitnutzungen mit grösserem Publikumsverkehr, mit grossvolumigem Raumbedarf, mit grösserem Bedarf an Parkierungsmöglichkeiten, mit grossvolumigen Infrastrukturen und/oder Anlagen, die Lärmemissionen verursachen können ! z.B. Sporthallen, Sportfelder auf Dachflächen, Räume und Anlagen für lärmintensivere (Trend-)sportarten wie Skating oder Go-CartRacing, Freizeiteinrichtungen/-betriebe, Musikräume, Spielsalons/-hallen, Vergnügungsparks, Nachtlokale/Bars/Discos/Amüsierbetriebe, Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und dgl.) zuzurechen sind und dgl.
3Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal Zu den Freizeitnutzungen und Intensiverholung gehören u.a. Freizeitnutzungen mit grösserem Publikumsverkehr, mit grossvolumigem Raumbedarf, mit grösserem Bedarf an Parkierungsmöglichkeiten, mit grossvolumigen Infrastrukturen und/oder Anlagen, die Lärmemissionen verursachen können ! z.B. Sporthallen, Sportfelder auf Dachflächen,
3Freizeitnutzungen und Intensiverholung, Kultusnutzungen 3) Racing, Freizeiteinrichtungen/-betriebe, Musikräume, Spielsalons/-hallen , Vergnügungsparks, Nachtlokale/Bars/Discos/Amüsierbetriebe, Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und dgl.) zuzurechen sind und dgl. Dazu gehören z.B. Hauswarts-, an den Standort gebundenes
Dazu gehören z.B. Hauswarts-, an den Standort gebundenes Sicherheitsund Pikettpersonal. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gewährleistet sind (s. Art. 21 BauG und 62 3 69 BauV). Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 13
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
1) Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie ähnliche Nutzungen
2) Im Bereich 20.0 m ab Strassenachse, entlang
3Grauholzstrasse
Aufstufung der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II entlang von Strassen mit erheblichem Durchgangsverkehr und entsprechender Lärmvorbelastung.
3Länggasse
3Papiermühlestrasse
3Talweg
3Untere Zollgasse
3Worblaufenstrasse
3Worblentalstrasse
3) Nicht zugelassen sind reine Lagerbetriebe und Verteilzentren sowie Betriebe, welche auf einen überörtlichen Kundenkreis und auf die Erschliessung durch den privaten Verkehr ausgerichtet sind. In Arbeitszonen ist auch der Verkauf von Produkten des täglichen Bedarfs nicht zugelassen.
Dazu gehören u.a. Gartencenter, Möbel-Verkaufsausstellungen und andere Fachmärkte mit einem hohen Privatverkehrsaufkommen.
Als Produkte des täglichen Bedarfs gelten alle Produkte, die nach Corona Verordnung 2 (Stand 17. März 2020 mit dazugehöriger Erläuterung) als «Güter des täglichen Gebrauchs» erklärt worden sind (bspw. Lebensmittel, Hygieneartikel, Toilettenpapier, etc.). sind. In Arbeitszonen ist auch der Verkauf von Produkten des täglichen Bedarfs nicht zugelassen. Als Produkte des täglichen Bedarfs gelten alle Produkte, die nach Corona Verordnung 2 (Stand 17. März 2020 mit dazugehöriger Erläuterung) als «Güter des täglichen Gebrauchs» erklärt worden sind (bspw. Lebensmittel, Hygieneartikel, Toilettenpapier, etc.). Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 16
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis messen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 5 % beträgt, ist eine Mehrhöhe von 0.50 m gestattet. messen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 5 % beträgt, ist eine Mehrhöhe von 0.50 m gestattet.
3) Bei einer Nutzungsübertragung nach Art. 32 BMBV ist die Fachberatung beizuziehen. Bei einer Nutzungsübertragung nach Art. 32 BMBV ist die Fachberatung beizuziehen.
S. Art. 421 BR.
4) Bestehende Bauten dürfen abgebrochen, wiederaufgebaut oder neubauähnlich umgestaltet werden. Erreichen solche Bauvorhaben die GZ nicht, ist das Dach mit Ausnahme technisch bedingter Dachaufbauten zu begrünen. Flächen über Unterniveaubauten und unterirdischen Bauten können angrechnet werden, wenn die Erdüberdeckung min. 1.20 m beträgt und die natürliche Humusierung wiederhergestellt ist
Unterniveaubauten und unterirdische Bauten: vgl. Art. 212 Abs. 2 Lit b und c BR. Unterniveaubauten und unterirdische Bauten: vgl. Art. 212 Abs. 2 Lit b und c BR .
5) Im Strukturerhaltungsgebiet S I «Altikofen» können die bestehenden Gebäudevolumen (ohne Nebenbauten Anbauten nach Art. 212 Abs. 2 lit. a BR) vollständig für Nutzungen nach Wohnzone W2 genutzt in Anspruch genommen werden, auch wenn dabei die maximale Ausnützungsziffer Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) nach Abs. 1 überschritten wird.
Als bestehende Gebäudevolumen gelten bis am 30. Juni 2014 bewilligte Gebäude. Nutzung Wohnzone s. Art. 211 BR. Strukturerhaltungsgebiet S I «Altikofen» s. Art. 512 BR.
Eingefügt am 23.03.2015. bauten Anbauten
nutzt in Anspruch genommen werden, auch wen dabei die maximale Ausnützungsziffer Geschoss flächenziffer oberirdisch (GFZo) nach Abs. 1 übe 5) Wo Attikageschosse zugelassen sind, gilt fü r Flachdachbauten zusätzlich die Fassadenhöhe A tika (Fh A). Die Fh A entspricht der jeweils in der Zone gestatteten Fh tr plus 2.50 m.
S. auch Art. 414 Abs. 4 sowie A137 BR. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 17
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.