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Art. 94 · Aussenräume und Nebenräume
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 51
1 Werden Wohnsiedlungen oder Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohnungen erstellt oder wesentlich erweitert, sind auf privatem Grund besonnte und vor dem Verkehr geschützte Kinderspielplätze, Gartensitzplätze oder dergleichen von ausreichender Grösse (in der Regel 15% der gesamten Hauptnutzfläche; SIA 416) zu erstellen. 2 Ausserhalb der Wohnungen sind im Umfang von mindestens 10% der Hauptnutzflächen (SIA 416) Nebennutzflächen wie Estrich, Keller, Bastel- und allgemeine Nebenräume bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.