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Art. 70 · Langlaufloipen

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 41

Der Generelle Erschliessungsplan legt die generelle Linienführung der Langlaufloipen fest. C. Rechtliche Wirkungen der Festlegungen im Generellen Erschliessungsplan*

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.