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Art. 70 · Langlaufloipen
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 41
Der Generelle Erschliessungsplan legt die generelle Linienführung der Langlaufloipen fest. C. Rechtliche Wirkungen der Festlegungen im Generellen Erschliessungsplan*
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.