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Art. 52 · Festlegungen

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 33

Der Generelle Gestaltungsplan enthält folgende Festlegungen: a) Gestaltungsbereiche im Siedlungsraum - Ortsbildschutzbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.