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Art. 38 · Lagerzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 27
1 In der Lagerzone ist das Lagern von Baumaterialien und dergleichen gestattet. 2 Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.