← BZO Ilanz/Glion · Inhaltsverzeichnis

Art. 110 · Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 58

1 Die gemäss kantonaler Raumplanungsgesetzgebung2 nicht baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren unterstellt. 2 Gesuche und Gesuchsunterlagen können in vereinfachter Ausführung eingereicht werden. Auf das Baugespann und die öffentliche Auflage samt Publikation wird verzichtet. Vorbehalten bleiben anderweitige Anordnungen des Bauamts oder der Baubehörde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.