Art. 7 · Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten mit einer Breite
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 6 · Original-PDF
7 Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten mit einer Breite von weniger als 5 m pro Fassadenseite werden nicht an die Gesamthöhe GH und die Fassadenhöhe traufseitig FH tr angerechnet und bei der Ermittlung des für das Untergeschoss massgebenden Mittels nicht berücksichtigt. Staffelung 7 Energie: ý Pro Abschnitt ist je ein gemeinsames Heizwerk zu erstellen. Es ist zu prüfen, ob für die gesamte ZPP ein gemeinsames Heizwerk erstellt und betrieben werden kann. ý Die Anschlusspflicht richtet sich nach Art. 49.
1Planungszweck: Wohnüberbauung in vorwiegend verdichteter Bauweise. ZPP B «Kläymatte»21 7 Verfahren zur Qualitätssicherung: ý Zur Sicherung der architektonischen und städtebaulichen Qualität sind mindestens über das Gebiet eines Sektors Projektstudien zu erarbeiten, welche als Grundlagen für die Ausarbeitung von Teilüberbauungsordnungen dienen. ý Eine Teilüberbauungsordnung muss mindestens einen Sektor umfassen.
1Planungszweck: Die ZPP Lättere bezweckt die Erstellung einer gesamthaft geplanten, in Etappen realisierbaren Wohnüberbauung mittlerer bis hoher Dichte, hoher Siedlungsqualität und einem zusammenhängenden Bebauungs- und Erschliessungskonzept. Letzteres ist Voraussetzung für die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung. ZPP M «Lättere»28 7 Energie: Die Energieversorgung soll nach einem ganzheitlichen Konzept geplant und erstellt werden. Der Wärmebedarf ist vollständig mit erneuerbarer Energie zu decken.
1Planungszweck: ý Realisierung einer unter Berücksichtigung der Lage am Siedlungsrand ZPP N «Webergut» angemessen baulich verdichteten Überbauung. ý Schrittweise und bedarfsgerechte Umstrukturierung von Arbeits- zu Wohnnutzung. ý Sicherung einer guten Einordnung in den ortsbaulichen Kontext in jedem Zwischen- und im Endzustand. ý Die Ermöglichung von Teilüberbauungsordnungen mit einer minimalen Grösse von 1'500 m2 unter der Bedingung eines gesamtheitlichen, vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungskonzepts. 7 Verfahren zur Qualitätssicherung: ý Zur Sicherung der ortsbaulichen Qualität erlässt der Gemeinderat spätestens zusammen mit dem Beschluss der ersten Teilüberbauungsordnung über den gesamten Wirkungsbereich der ZPP ein Bebauungskonzept. Dieses hat eine hohe Wohnqualität und eine gesamtheitliche Aussenraumgestaltung mit einer grösseren Spielfläche sicherzustellen und die kurz-, mittel- und langfristig angestrebte bauliche Entwicklung aufzuzeigen.
8Energie: ý Für die einzelnen Teilüberbauungsordnungen ist ein gemeinsames Heizwerk zu erstellen. Gemeinsame Heizwerke für mehrere Teilüberbauungsordnungen sind zu prüfen. ý Die Anschlusspflicht richtet sich nach Art. 49.
1Planungszweck: ý Umstrukturierung und Realisierung einer unter Berücksichtigung des ZPP O «Dreieck Bern-strasse
–Bahnlinie -Kreuzstrasse» Ortsbildes angemessenen baulichen Verdichtung. ý Erneuerung, Ersatz und gegebenenfalls massvolle Ergänzung der bestehenden Hochhäuser. ý Sicherung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung. ý Schaffung belebter, attraktiver Aussenräume.
29 vgl. Art. 48. 7 Verfahren zur Qualitätssicherung: ý Zur Sicherung der ortsbaulichen Qualität erlässt der Gemeinderat spätestens zusammen mit dem Beschluss der ersten, mindestens 5'000 m2 umfassenden Teilüberbauungsordnung über den gesamten Wirkungsbereich der ZPP ein Bebauungskonzept. Dieses hat eine hohe ortsbauliche Qualität und eine gesamtheitliche Aussenraumgestaltung mit einer grösseren Spielfläche sicherzustellen und die kurz-, mittel- und langfristig angestrebte bauliche Entwicklung aufzuzeigen.
1Planungszweck: ý Teilweise Umstrukturierung von Arbeits- zu Mischnutzung. ý Erneuerung, Erweiterung und bei Bedarf Ersatz der bestehenden BauZPP P «Rütti Süd» ten. ý Sicherung einer guten Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild.
30 vgl. Art. 48.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.