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Art. 7.1 · 7.1. Allgemeine Bestimmungen

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 25 · Original-PDF

1Zonen mit Überbauungsordnungen ÜO sind Gebiete, für die nach Art. 34 eine rechtskräftige Überbauungsordnung oder ein Überbauungsoder Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften besteht. Allgemeine Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.