Art. 1.2 · 1.2. Gebäudeabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 38 · Original-PDF
1Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude49.
2Der Abstand zweier Gebäude muss, Absatz 3 bis 5 sowie das Bauen nach den Vorschriften über die Gestaltungsfreiheit50 vorbehalten, wenigstens der Summe der dazwischen liegenden, für sie vorgeschriebenen Grenzabstände entsprechen. Bei Gebäuden auf demselben Grundstück wird er berechnet, wie wenn eine Grenze dazwischen läge.
3Für An- und Kleinbauten im Sinne von Art. 7 dieses Reglements kann die Baubewilligungsbehörde den Gebäudeabstand, wenn nicht öffentliche Interessen entgegenstehen, bis auf 2.00 m herabsetzen:
49Art. 23 BMBV.
50Art. 75 BauG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.