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Art. 1.1 · 1.1. Kleiner und grosser Grenzabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 38 · Original-PDF
1Der grosse Grenzabstand (gA) wird rechtwinklig auf der besonnten Längsseite des Gebäudes gemessen.
2Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10 Prozent länger oder bei ost-west-orientierten Längsseiten), bestimmt der Baugesuchsteller auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.