Art. 1 · Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 59 · Original-PDF
1 Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: 4.12, 48 Stefan Sutter, Gemeindeschreiber Genehmigt durch das Kantonale Amt für = Gemeinden und Raumordnung 3 0. März 2021 GENEHMIGUNG
Gemeinde Zollikofen ZPP O «Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse», Zonenplan- und Baureglementsänderung im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Auszug Baureglement Die Änderung besteht aus:
–Baureglementsänderung
–Zonenplanänderung Weitere Unterlagen:
–Erläuterungsbericht rot = Änderungen Baureglement Juni 2021 Aufträge aktuell\Zollikofen\06769 UeO «Dreieck Süd» \ 4\BRÄ\06769_BRA _210611_GE.docx\cm ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP O «Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse» Änderung Baureglement Art. 31 ZPP O «Dreieck Bernstrasse – Bahnlinie - Kreuzstrasse»
1Planungszweck:
–Umstrukturierung und Realisierung einer unter Berücksichtigung des Ortsbildes angemessenen baulichen Verdichtung.
–Erneuerung, Ersatz und gegebenenfalls massvolle Ergänzung der bestehenden Hochhäuser.
–Sicherung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung.
–Schafftung belebter, attraktiver Aussenräume.
–Die Ermöglichung von Teilüberbauungsordnungen mit einer minimalen Grösse von 1'000 m2.
2Art der Nutzung:
–Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone MZ (Art. 4)
–Die Kaffeerösterei ist in ihrem Bestand geschützt.
3Mass der Nutzung.
–GFZo 2.0. Auf Basis eines gesamtheitlichen Bebauungskonzepts sind Nutzungsübertragungen zwischen Teilüberbauungsordnungen zulässig.
–Für Neubauten 5 VG ohne Attikageschoss. Einzelne ortsbauliche Akzente bis 8 VG ohne Attikageschoss sind zulässig.
–Die bestehenden Hochhäuser können erneuert, im Rahmen der Mischzonenvorschriften umgenutzt oder auf die Empfehlung einer Fachberatung 301 im Rahmen der bisherigen Gesamthöhe und GFo ersetzt werden.
4Lärmempfindlichkeitsstufe
–ES III.
5Gestaltungsgrundsätze:
–Die Setzung und architektonische Ausgestaltung eines oder mehrerer ortsbaulicher Akzente sind unter Berücksichtigung der im Richptlan Siedlung aufgeführten Anforderungen festzulegen.
–Die Überbauung ist in Bezug auf Architektur, Materialien und Farbe sowie Aussenraum so zu gestalten, dass sie sich optimal in das Ortsbild einfügt.
–Entlang der Bernstrasse Sicherung attraktiver öffentlicher Aussenräume mit Bezug zu den publikumsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss.
–Sicherung einer sorgfältigen Aussenraumgestaltung unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Gebiete sowie der östlich angrenzenden Bahnlinie der SBB.
–Aufwertung der Kreuzstrasse als wichtiger Zugang zur RBS-Station und zum ESP sowie Sicherung einer gesamtheitlichen Aussenraumgestaltung von Fassade zu Fassade.
6Erschliessungsgrundsätze:
–Die Erschliessung erfolgt ab der Bernstrasse, ab der Kreuzstrasse und ab der Schützenstrasse.
301 vgl. Art. 48 Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP O «Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse» Änderung Baureglement
–Die Parkierung hat grundsätzlich unterirdisch zu erfolgen, entlang der Bernstrasse sind oberirdische Kundenparkplätze, entlang der Kreuz- und Schützenstrasse oberirdische Besucher- und Kundenparkplätze sind zulässig.
7Verfahren zur Qualitätssicherung
–Zur Sicherung der ortsbaulichen Qualität erlässt der Gemeinderat spätestens zusammen mit dem Beschluss der ersten, mindestens 5000 m2 umfassenden Teilüberbauungsordnung über den gesamten Wirkungsbereich der ZPP ein Bebauungskonzept. Dieses hat eine hohe ortsbauliche Qualität und eine gesamtheitliche Aussenraumgestaltung mit einer grösseren Spielfläche sicherzustellen und die kurz-, mittel- und langfristig angestrebte bauliche Entwicklung aufzuzeigen. Gemeinde Zollikofen ecoptima ZPP 0 « Dreieck Bernstrasse-Bahnlinie-Kreuzstrasse» " Ä nderung Baureglement Genehmigungsvermerke Publikation im amtl. Anzeiger vom 17. März 2021 Ö ffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2021 Einspracheverhandlungen am 2. und 11. J uni 2021 Erledigte Einsprachen 1 Beschlossen durch den Gemeinderat am 28. J uni 2021 Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV: -7, 7. Die Ric tigkeit dieser Angaben bescheinigt: Stefan Sutter, Gemeindeschreiber Genehmigt dul31;h das Kantonale Amt für Gemeinden un J Raumordnung 15. Nov. 2021 ej3EN UNO i gq& Airo> " GENEHMIGUNG
Gemeinde Zollikofen
Änderung ZPP M «Lättere» (im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV) Baureglementsänderung
Die Baureglementsänderung besteht aus:
–Baureglementsänderung
weitere Unterlagen:
–Kurzbericht
Juni 2022 Änderungen sind rot gekennzeichnet ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen 1 Rechtsverwahrungen - Beschlossen durch den Gemeinderat am 11. Juli 2022 Präsident Sekretär LS / Daniel Bichsel Stefan Sutter Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV: 20. Juli bis 19. August 2022 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Zollikofen, Gemeindeschreiber Stefan Sutter Genehmigt durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung 16. Jan. 2023 GENEHMIGUNG
Einwohnergemeinde Zollikofen
Baureglementsänderung ZPP F «Bärenareal» im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Auszug Baureglement
Die Planung besteht aus:
–Änderung Baureglement
–Terrainplan vom 6. März 2022
weitere Unterlagen:
–Kurzbericht
Mai 2023 blau = Änderungen Baureglement Aufträge aktuell\Zollikofen\ZPP Bärenareal_06146\ 4_Resultate\06146_BRA _230517_GE.docx ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Gemeinde Zollikofen ecoptima Anpassung ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Art. 22 ZPP F «Bärenareal»
1Planungszweck:
–Schaffung eines Zentrumsschwerpunktes, unter anderem durch Mischnutzung in den zur Strasse gerichteten 1. Vollgeschossen.
–Ermöglichen einer dichten Bebauung bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität und Nutzbarkeit der Aussenräume.
–Festlegung der Erschliessung und Parkierung
–Ersatz des Gebäudes Restaurant Bären und des angrenzenden Bauernhauses.
2Art der Nutzung:
–Mischnutzung nach den Nutzungsbestimmungen über die Mischzonen (Art. 4).
–Verkauf im Umfang von maximal 500 m2 Geschossfläche pro Betrieb.
3Mass der Nutzung.
–Über das gesamte Gebiet kann eine GFo von 11'900 11'000 m2 realisiert werden.
–Anzahl Vollgeschosse (VG): – An der nordöstlichen, gegen den Kreisel gerichteten Ecke des ZPP-Perimeters kann ein städtebaulicher Akzent mit 7 VG plus 1 VG (Galeriegeschoss) und einer anrechenbaren Gebäudefläche von 450 m2 erstellt werden. – südlich davon entlang der Bernstrasse in einer Tiefe von 20 m ab Fahrbahnrand und entlang des Tannenrains in einer Tiefe von 25 m ab Fahrbahnrand 5 VG. – im übrigen Gebiet 4 VG.
–Geschosshöhen: – 1. Vollgeschoss entlang des Tannenrains und an der nordöstlichen, gegen den Kreisel gerichteten Ecke des ZPP-Perimeters: max. 6 m auf der Strassenseite (Bernstrasse), max. 7.5 m an den übrigen Seiten, ohne dass ein Höhenversatz in der Decke des 1. Vollgeschosses entsteht. Innerhalb der zulässigen Geschosshöhe ist für den Einbau des gemäss Richtprojekt vom Mai 2019 erforderlichen Galeriegeschosses ein zusätzliches Vollgeschoss gemäss Abs. 3 Al. 2 gestattet, wenn dieses nicht mehr als die Hälfte der Geschossfläche des 1. Vollgeschosses ausmacht. – 1. und 2. Vollgeschoss entlang des Tannenrains: max. 4.5 m – 1. Vollgeschoss im übrigen Gebiet: max. 4.5 m – übrige Vollgeschosse: max. 3.5 m
–Darüber hinaus sind keine Attikageschosse zulässig.
–Für das massgebende Terrain ist der Terrainplan vom 6. März 2023 verbindlich.
4Lärmempfindlichkeitsstufe
–Im gesamten Gebiet ES III.
–Um die Immissionsgrenzwerte für Wohnnutzung einzuhalten, sind an den der Bernstrasse zugewandten Gebäuden geeignete Massnahmen wie z.B. Grundrissoptimierung, Loggien, Erker oder schallabsorbierende Verkleidungen umzusetzen.
5Gestaltung:
–Neubauten sind im Sinne eines in fünf Volumen aufgebrochenen Blockrands anzuordnen. Ihre Bauvolumen sind auf die Umgebung abzustimmen.
–Für die städtebauliche Setzung, die Anzahl Baukörper und deren maximale Geschossigkeit, für die Arealzugänge für den motorisierten Verkehr und den Langsamverkehr, für die Durchlässigkeit für den Fussverkehr sowie für die Prinzipien der Gemeinde Zollikofen ecoptima Anpassung ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Aussenraumgestaltung ist das Richtprojekt vom Mai 2019 bestehend aus der Siegerstudie von Atelier 5 Architekten und Planer AG vom 6. März 2017 sowie den Empfehlungen zur Weiterbearbeitung gemäss Schlussbericht zur Ideenstudie Bärenareal vom 20. April 2017 verbindlich.
–Die bestehenden Gebäude Restaurant Bären und das angrenzende Bauernhaus werden mit gestalterisch ebenbürtigen Objekten ersetzt. Zur Beurteilung der gestalterischen Qualität, resp. der Ebenbürtigkeit des Ersatzes sind die im Studienauftrag 2016/2017 eingesetzen Fachmitglieder oder die Fachberatung (Art. 48) vor der Baueingabe erneut beizuziehen.
–Mindestens für Fussgänger ist eine arealinterne hindernisfreie Durchwegung zu gewährleisten.
6Erschliessungsgrundsätze:
–Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Bernstrasse über den Tannenrain. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle nicht via Tannenrain – Aarestrasse erfolgt.
–Die Parkierung hat mit Ausnahme einzelner Kundenparkplätze entlang der Bernstrasse unterirdisch zu erfolgen.
–Die Anzahl Abstellplätze richtet sich nach der BauV. Für Motorfahrzeuge kann sie reduziert werden, sofern die erforderlichen Nachweise nach Art. 54 ff BauV erbracht werden. Für das Wohnen sind maximal 1.25 Abstellplätze pro Wohnung für Motorfahrzeuge zulässig. Ein angemessener Teil der Abstellplätze ist mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszurüsten.
–Es ist mindestens ein Abstellplatz für Car-Sharing-Fahrzeuge vorzusehen.
–Entlang der Bernstrasse können oberirdische Kundenparkplätze sowie Anlieferflächen auf Zusehen hin bewilligt werden, wenn keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden.
–Entlang der Bernstrasse muss ein durchgehender, durch eine Baumreihe von den Park- und Anlieferflächen getrennter Gehweg vorhanden sein.
–Um Parkierung und Gehweg sicherzustellen, wird das dafür notwendige Land der Parzelle der Kantonsstrasse zugeschlagen.
–Im Bereich der heutigen Bushaltestelle ist genügend Raum für einen behindertengerechten Buseinstieg sicherzustellen.
–Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten für die Bushaltestelle sind zu gewährleisten.
–Entlang des Tannenrains bis zur Bernstrasse, respektive in die Fussgängerunterführung ist eine arealseitige Fusswegverbindung mit adäquaten Massnahmen für die Sicherheit der Fussgänger im Bereich der Einstellhalleneinfahrt zu gewährleisten.
7Energie
–Für die Heizung und Warmwasseraufbereitung ist an den Wärmeverbund Unterzollikofen anzuschliessen.
–Sofern nicht an den Wärmeverbund angeschlossen werden kann, ist für Heizung und Warmwasser in einer gemeinsamen Anlage solare Wärme (Eisspeicher mit Wärmepumpe) zu verwenden. Wenn ein unverhältnismässig hoher zusätzlicher Aufwand nachgewiesen wird, kann auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verwendet werden. Der gewichtete Energiebedarf hat beim Einsatz beider Wärmepumpensysteme die kantonalen Anforderungen gemäss Anhang 7 KEnV um 10 % zu unterschreiten. Ein angemessener Teil des benötigten Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme ist durch die Nutzung von Sonnenenergie zu decken. Gemeinde Zollikofen ecoptima Anpassung ZPP F «Bärenareal» Änderung Baureglement Genehmigungsvermerke Änderung 2021
Mitwirkung vom 22. Februar bis 3. April 2018 Vorprüfung vom 21. Januar 2019
Publikation im amtl. Anzeiger vom 28. Juni 2019 Öffentliche Auflage vom 29. Juni bis 29. Juli 2019
Einspracheverhandlungen am 27. August 2019 Erledigte Einsprachen – Unerledigte Einsprachen 1
Beschlossen durch den Gemeinderat am 16. September 2019 Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am 16. Oktober 2019
sig. sig. Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: 9.12.19
sig.
Stefan Sutter, Gemeindeschreiber
Genehmigt durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung 30. März 2021 sig. Gemeinde Zollikofen ecoptima Anpassung ZPP F « Bärenareal» Ä nderung Baureglement Genehmigungsvermerke Ä nderung 2023 Publikation im amtl. Anzeiger vom
15. März 2023 Ö ffentliche Auflage vom 15. März - 14. April 2023
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 59) verbindlich lesbar.
Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am 15. Mai 2023 Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am 2. J uni 2023 --C;(?iotANIA Daniel Bichsel, Präsident Stefan Sutter, Sekretär Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: U,3 Stefan Sutter, Gemeindeschreiber GENEHMIGT durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am: 1 6. AUG. 2023
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.