Art. 41 · Gebäudeabstand
BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 28 · Original-PDF
1Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Gebäuden.
2Er entspricht wenigstens der Summe der Grenzabstände.
3Zwischen Bauten, die aufgrund früherer baurechtlicher Vorschriften oder Ausnahmebewilligungen den Grenzabstand nicht einhalten, reduziert sich der Gebäudeabstand um das Mass der Unterschreitung des Grenzabstandes.
4Unbewohnte Nebenbauten haben gegenüber anderen Bauten keinen Gebäudeabstand einzuhalten. kGA kGA
kGA kGA kGA gGA N Fläche A = Fläche B mittlere Abstandslinie (parallel zur Grundstücksgrenze) Fläche B Fläche A kleiner Grenzabstand grosser Grenzabstand kGA gGA 52 53
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.