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Art. 24 · Baudenkmäler

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 23 · Original-PDF

Die im Zonenplan als schützenswert und erhaltenswert eingestuften Bauten sind Baudenkmäler im Sinne der Baugesetzgebung. Alle schützenswerten Gebäude sowie erhaltenswerte Gebäude mit der Bezeichnung K sind im Baugesuchsverfahren der Kantonalen Denkmalpfl ege vorzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.