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Art. 11 · Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspfl icht

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 13 · Original-PDF

Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspflicht

1ZPP Nr. I «Areal Kappelenbrücke», Hinterkappelen Planungszweck: Die ZPP Nr. I bezweckt die Realisierung einer Überbauung mit hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität, welche auf die spezielle Situation des Brückenkopfes der Kappelenbrücke, der Hangkante zum Wohlensee und der verschiedenen Bautypologien im Umfeld adäquat eingeht. Sektor B Art der Nutzung: - Sektor A: Über dem Erdgeschoss sind Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 zugelassen. Im Erdgeschoss ist zwingend ein Restaurant vorzusehen. Zudem sind im Erdgeschoss gewerbliche, Dienstleistungs- und öffentliche Nutzungen zugelassen. - Sektor B: Neben Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 sind ostseitig zum Platz sowie im Sockelgeschoss gewerbliche Nutzungen zugelassen. Sektor A Mass der Nutzung: Ausnützungsziffer (Sektoren A und B total): 7’350 m2 BGF - Sektor A: max. 8 Geschosse; Dachkote: max. 527.50 m ü.M. - Sektor B: max. 4 Geschosse*; Dachkote: max. 517.00 m ü.M. *Das Sockelgeschoss wird nicht der Geschosszahl angerechnet. Gestaltungsgrundsätze: - Das Gebäude im Sektor A hat die Funktion, den Eingang zu Hinterkappelen zu markieren. - Das Gebäude im Sektor B vermittelt zwischen verschiedenen baulichen Massstäben. In der Aussenraumgestaltung wird zwischen einem städtischen Aussenraum (Sektor C) zur Strasse hin und einem eher parkartigen (Sektor D) zweiten Aussenraum zum See hin unterschieden. Das Gebäude ist von der Bernstrasse zurückzuversetzen. - Zwischen Bernstrasse und Kappelenring ist ein Fuss- und Radweg zu erstellen. Lärmempfi ndlichkeitsstufe: Es gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe III. 22 23

2ZPP Nr. II «Chappele-Märit» Planungszweck: Die Zentrumsfunktion des Chappele-Märits soll gestärkt, aufgewertet und besser an den Dorfkern Hinterkappelen angebunden werden. Art der Nutzung: Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnnutzung. Mass der Nutzung: Max. BGF: 6’250 m2 , max. 6 Geschosse Gestaltungsgrundsätze: - Aufwertung des Eingangsbereichs zum Kappelenring durch eine Neuausrichtung des Haupteingangs und eine gute Gestaltung der Vorbereiche. - Über dem Erdgeschoss kann attraktiver Wohn- und Dienstleistungsraum geschaffen werden, der einen optimalen Bezug (Besonnung, Aussenraum) zur Umgebung schafft. Lärmempfi ndlichkeitsstufe: Es gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe III.

3ZPP Nr. 1 «Brühlmatte», Säriswil 1. Auf dem Areal der Parzelle Nr. 1425 ist eine verdichtete Wohnüberbauung vorzusehen. 2. Die Gebäudemasse richten sich nach den Bestimmungen der 2-geschossigen Wohnzone W2. Die Ausnützungsziffer hat zwischen 0,35 und 0,50 zu betragen. 3. Es gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 LSV. 4. Für Motorfahrzeuge ist eine zentrale unterirdische Parkierung vorzusehen. 5. Die Erschliessung erfolgt ab Brühlmattweg und/oder ab Steinackerweg. 6. Der Umgebungsgestaltungsplan soll Auskunft geben über gemeinsam genutzte Flächen, Grünbereiche und Gemeinschaftseinrichtungen. Dabei sind die vorhandenen Landschaftselemente (Bach, Uferbestockung, etc.) zu integrieren. Axonometrische Darstellung einer möglichen Umgestaltung des ‘Chappele-Märit’ Die folgenden ZPP’s sind in Überbauungsordnungen überführt, die ZPP 3 (gemäss altem GBR) in die ZöN H ZPP 1 überführt in ÜO «Brühlmatte» 24 25

4ZPP Nr. 2 «Uettligenstrasse», Wohlen 1. Auf dem Areal der Parzellen Nrn. 3359 und 4244 ist eine verdichtete Wohnüberbauung vorzusehen. 2. Die Gebäudemasse richten sich nach den Bestimmungen der 2-geschossigen Wohnzone W2. Die Ausnützungsziffer hat zwischen 0,40 und 0,55 zu betragen. 3. Es gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 LSV. 4. Die Erschliessung erfolgt durch eine Stichstrasse ab Uettligenstrasse. Für Motorfahrzeuge ist eine gemeinsame unterirdische Einstellhalle vorzusehen. 5. Der Umgebungsgestaltungsplan soll Auskunft geben über gemeinsam genutzte Flächen, Grünbereiche, Bepfl anzung und Gemeinschaftseinrichtungen. ZPP 4 überführt in ÜO «Hausmatte»

5ZPP Nr. 4 «Coop-Areal/Sahlimatte/Repro Marti», Hinterkappelen 1. Die Überbauung des Gebietes erfolgt aufgrund einer städtebaulichen Gesamtlösung.

Dabei sind folgende Gestaltungsgrundsätze zu beachten:

–Das Bebauungsmuster und ein übergeordnetes Grünkonzept sollen

die einzelnen Ortsteile verbinden;

–im Bereich B (Kreuzung/Kreisel) ist eine neue Identität zu schaffen;

–der Lärmsituation entlang der Bernstrasse ist gebührend Rechnung

zu tragen;

- im Bereich D ist durch dem Gelände angepasste Gebäude- und First-

höhen ein harmonischer Übergang zur nördlich angrenzenden

Wohnzone W1 herzurichten. 2. Die Art der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Mischzone. Es sind zusätzlich auch öffentliche Nutzungen wie Alterswohnungen, Jugendzentrum, kulturelle Nutzungen und Restaurationsbetriebe zugelassen. In den Bereichen A und B betragen die Gewerbe- und Dienstleistungsanteile mindestens 40% und in den Bereichen C und D mindestens 20%. Ein Abtausch der Gewerbeanteile zwischen den einzelnen Bereichen ist möglich. 10% der Wohnungen müssen alters- und behindertengerecht erstellt werden. 3. Das Gesamtnutzungsmass in den Bereichen B, C und D beträgt mindestens 10’000 m2 und maximal 16’000 m2 Bruttogeschossfl äche (BGF), wobei die bestehende BGF der Telefonzentrale nicht angerechnet wird. Das Nutzungsmass im Bereich A beträgt maximal 3’500 m2. 4. Die maximalen Gebäudehöhen betragen im Bereich A: 13,00 m ab bestehendem EG, B: 16,00 m, C: 10,50 m und D: 5,50 m. Die Geschosszahl ist innerhalb der Gebäudehöhe nicht beschränkt. 26 27 5. Gegenüber bestehenden Überbauungen sind die Abstandsvorschriften der Mischzone einzuhalten. 6. In den Bereichen A, B und C gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe III und im Bereich D die Stufe II. 7. Die Überbauung muss etappierbar sein. 8. Für die Erschliessung, Parkierung, das öffentliche Fusswegnetz und die Platzgestaltung ist die Richtplanung Dorfkern Hinterkappelen wegleitend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.