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Art. 87
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 63 · Original-PDF
G13 Dieses Reglement mit Anhang Ia wird nach seiner Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.