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Art. 7

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 10 · Original-PDF

G13 Für die Einteilung in Basis- und Detailerschliessungsanlagen gilt der Richtplan Verkehr MIV und die Überbauungsordnungen der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.