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Art. 23 · Fussweg- und Radroutennetz

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 15 · Original-PDF

G13

1Klein- und Anbauten dürfen bis 2 m an die nachbarliche Grenze reichen.

2Mit Zustimmung des Nachbarn dürfen Klein- und Anbauten an die Grenze gestellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.