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Art. 3.6 · Gestaltung des Erdgeschosses als freier Grundriss zur Bildung einer …

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98 · Original-PDF

3.6 Gestaltung des Erdgeschosses als freier Grundriss zur Bildung einer attraktiven, den Kreuzungsbereich aufwertenden Vorlandgestaltung sowie rückwertiger Erschliessungsbereiche und Einhaltung der nötigen Sichtbermen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.