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Art. 2.4 · Gebäudelänge und -breite sind frei

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 86 · Original-PDF

2.4 Für das Gebäude Grünaustrasse 37 gelten die baupolizeilichen Masse entsprechend dem bestehenden Gebäude. Bei einem Abbruch des Gebäudes Grünaustrasse 33 erhöht sich das Total der GFo von Sockelgeschoss und Obergeschossen um maximal 900 m2. 2.4 Zusätzlich zu Ziff. 2.2 ist bei der Liegenschaft Hessstrasse 45 die Erstellung von Aufenthaltsund Spielbereichen auf der Dachfläche und die damit verbundene Erhöhung der Fassadenhöhe zugelassen. 2.4 HK entlang der Sägestrasse 586,50 m ü.M. Bauten östlich davon dürfen die HK des StettlergutHauptgebäudes (Kote 583 m ü.M.) nicht überragen. 2.4 Für den bestehenden Gastgewerbe- / Beherbergungsbetrieb auf Parzelle 2454 und allfällige Umund Ersatzneubauten gelten die baupolizeilichen Masse des bestehenden Volumens. Die max. zulässige Geschossfläche oberirdisch gemäss Abs. 2.2 erhöht sich um das entsprechende Mass. 2.4 Angrenzend an die S-Bahnstation Niederwangen ist ein urbaner Bahnhofplatz mit hoher Aufenthaltsqualität und Durchlässigkeit zu realisieren. 2.4 Bei Bauten, bei denen die unbeheizten Räume mehr als 20 % der an das Nutzungsmass anrechenbaren Flächen beanspruchen, wird der Bonus anteilsmässig nur für die beheizten Räume gewährt. 2.4 Anzahl Vollgeschosse mit Schrägdach 3, mit Flachdach 4. Entlang der Talbodenstrasse ist ein zusätzliches Sockelgeschoss zulässig. 2.4 Die Geschossfläche oberirdisch für Wohnnutzung erhöht sich bei der Realisierung von Gemeinschaftsanlagen im Verhältnis 1:4 (Mehrnutzung höchstens 2’500 m2), diejenige für gewerbliche Nutzung im Verhältnis 1:2 (Mehrnutzung höchstens 1’250 m2). 2.4 Höhenkote HK:

–Sektor a1 606,80 m.ü.M.

–Sektor a2 600,80 m.ü.M.

–Sektor b1 612,00 m.ü.M.

–Sektor b2/b3 bestehende Gebäudevolumen. In den Sektoren a1, a2 und b1 sind nur Flachdächer zulässig. Auf den Flachdächern sind über den maximalen Höhenkoten HK nur technisch bedingte Aufbauten gestattet wie: – Rauch- und Lüftungsrohre – Liftaufbauten bis zu einer Höhe von 2 m, gemessen von oberkant Flachdach bis oberkant Abdeckung der Liftbauten – Sonnenenergieanlagen

(gem. Kant. Richtlinien). 2.4 Als arealexterne Grenzabstände gelten die kleinen Grenzabstände kGA der angrenzenden Bauklassen.

97Eingefügt durch Beschluss des Gemeinderates vom 26. September 2018 und 19. Juni 2019, genehmigt am 19. Januar 2022, in Kraft seit dem 10. März 2022. 2.4 Es gilt die Fassadenhöhe, resp. die Fassadenhöhe traufseitig der Bauklasse IIIa. Für mobile Bauten der Brandsimulationsanlage mit Flachdach: Fassadenhöhe 15 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.