Art. 1 · Baureglement
BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 39 · Original-PDF
1 Die Zonengrenzen der Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN, der Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ZSF sowie der Landwirtschaftszone LWZ werden wie Grundstücksgrenzen behandelt. Es gelten die jeweiligen Grenzabstände. 1 Sanierung, Aufwertung und Verdichtung der bestehenden Wohnsiedlung. Erhalten der bestehenden grosszügigen Aussenräume sowie Sicherstellen einer optimalen Lärmabschirmung der bestehenden und neuen Wohnungen. 1/3 Nesslerenweg ES II 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung, Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. 1 Umnutzung der bestehenden, gewerblich geprägten Bausubstanz sowie massvolle Ergänzung und Verdichtung des Areals durch Neubauten zu einem vielfältigen, neuen urbanen Umfeld. Erhalten und weiterentwickeln der räumlichen Qualitäten in spannungsvollem Dialog zwischen alter und neuer Siedlungsstruktur. ES III 1 Steigern der Attraktivität des Bahnhofquartiers mit einer städtebaulich hochwertigen, dichten, sozial durchmischten und motorfahrzeugarmen Überbauung mit optimaler Erschliessung und Vernetzung zu den angrenzenden Quartieren für alle Verkehrsträger. Einführung einer Begegnungszone Tempo 20. ES III 1 Das Areal der Stiftung Bächtelen klar strukturierende Überbauung zu Wohn- und Arbeitszwecken mit dem Ziel einer sozialen Durchmischung sowie hoher Aussenraumund Wohnqualität. ES III 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. 1 Realisierung einer Überbauung für Dienstleistungsbetriebe mit hoher Arbeitsplatzdichte. Einfügung in die Siedlungsstruktur. Sicherstellung von Fuss- und Radwegverbindungen und des Doppelspurausbaus der Bahnlinie. ES III 1 Schaffung eines neuen städtischen, die bestehenden Siedlungsteile verbindenden Quartiers mit Dienstleistungsnutzung und Wohnnutzung. Zentrumserweiterung im Bereich Dreispitz. Freihaltung eines Parks mit Freizeitanlagen. Neue Verkehrslösungen, insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs. Angemessene Etappierung. ES II/III 1 Realisierung einer gemischten Überbauung mit hoher städtebaulicher Qualität, die ES III – das vorgegebene Bebauungsmuster und die vorhandene Quartierstruktur abschliesst. – die Nutzung des Quartierzentrums ergänzt und – eine etappenweise Überbauung sowie eine optimale Erschliessung sicherstellt. 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. ES II 1 Realisierung einer dichten, sozialverträglichen, städtebaulich und architektonisch hochwertigen Überbauung mit hoher Wohnqualität. ES II/III 1 Erhaltung der charakteristischen und regelmässigen Bau- und Aussenraumgestaltung sowie die Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. ES II 1 Verwirklichung einer gestalterisch überdurchschnittlichen Wohnbebauung mit dem Ziel einer sozialen Durchmischung, in verdichteter Bauweise, unter Einfügung ins Orts- und Landschaftsbild. Freihaltung archäologischer Fundstellen. ES II 1 Realisierung einer urbanen, qualitätsvollen Überbauung mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen, welche den zentrumsnahen Charakter unterstützen. ES III 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. ES II 1 Erhaltung der charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltung des verdichteten Gartenstadtquartiers der Zwischenkriegszeit in Heimatstilform. Festlegung einheitlicher Verdichtungsmöglichkeiten. ES II 1 Realisierung einer urbanen, qualitätsvollen Überbauung mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen und dem Ziel einer sozialen Durchmischung. ES III 1 Schaffung einer attraktiven, dichten und nachhaltigen Ortsmitte in der Funktion als Gemeindezentrum mit guter sozialer und funktionaler Durchmischung (Wohnen, Gewerbe, Verkauf). Optimale Anbindung des Areals an den Bahnhof Köniz mit erhöhter Durchlässigkeit für den Langsamverkehr. ES III 1 Schaffung eines Gemeindegrenzen überschreitenden Arbeitsplatzschwerpunktes von regionaler Bedeutung (Entlastungsstandort speziell für Betriebe mit grossem autobahngebundenem Verkehrsaufkommen) in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bern. ES III 1 Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung mit hohem Siedlungswert. Sicherstellung eines harmonischen Siedlungsübergangs und einer rationellen Erschliessung sowohl für Fussgänger wie auch für den motorisierten Verkehr. ES II 1 Strukturelle und gestalterische Aufwertung dieses zentral gelegenen Gebietes. Sicherstellung einer Überbauung gemischter Nutzung und Schaffung eines Bereiches für öffentliche Nutzungen. 8/2 Hertenbrünnen ES III 1 Schutz der bestehenden Gebäudegruppe mit den erhaltenswerten Gebäuden Hübelistrasse Nr. 5 (Bauernhaus) und Nr. 7 (Stöckli). Überbauung des unüberbauten Gebietes nach einem eigenständigen architektonischen Konzept. Sicherstellung eines ökologischen und gestalterischen zweckmässigen Übergangs von der Bauzone zur Landwirtschaftszone. ES II 1 Realisierung einer klar strukturierten Überbauung zu Wohn- und Arbeitszwecken mit dem Ziel einer sozialen Durchmischung hoher Aussenraum- und Wohnqualität am Ortseingang von Schliern. ES III 1 Realisierung einer dichten, sozialverträglichen, städtebaulich und architektonisch hochwertigen Überbauung mit hoher Wohn- und Aussenraumqualität. Schaffung differenzierter Aussenräume von hoher Qualität die zur Stärkung der Identität des Quartiers beitragen. ES II 1 Realisierung eines eigenständigen Siedlungsgebietes als Verbindung der Siedlungsteile Büschiacker und Schliern; sorgfältige Einfügung ins topographisch/landschaftlich heikle Hanggebiet; Gestaltung eines definitiven Siedlungsabschlusses. ES III 1 Koordination der Überbauung der beiden Grundstücke. Gewährleistung einer Erschliessung, die den Ortskern Oberwangen möglichst wenig belastet. ES III 1 Zentrumsergänzende Überbauung bei der SBahn-Station Oberwangen mit guter Vernetzung mit dem bestehenden Siedlungsgefüge. Städtebauliche Setzung mit identitätsstiftender Silhouette und wirksamem Lärmschutz. ES III
95Eingefügt durch Beschluss der Einwohnergmeinde vom 22. September 2024, genehmigt am 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 27. Januar 2026. 1 Konzentration einer Neuüberbauung am Hangfuss nordöstlich des Schulhauses. Erhaltung des Erscheinungsbildes des alten Ortskerns von Oberscherli. ES III 1 Realisieren einer qualitätsvollen Überbauung mit dem Ziel sozialer Durchmischung im alten Ortskern von Niederscherli. ES III 1 Gewährleistung einer Überbauung von hoher gestalterischer Qualität und gutem Wohnwert in exponierter Lage. 22/1 Sonnhalde ES II 1 Gewährleistung einer funktional zweckmässigen und räumlich befriedigenden Entwicklung des Ortskerns mit baulicher Verdichtung im Bereich der Station. Die Versorgung soll auf die Bedürfnisse der Bewohner von Thörishaus ausgerichtet werden. Die bauliche Entwicklung in den beiden durch die Gemeindegrenze getrennten Ortsteilen soll in Nutzung und Gestaltung aufeinander abgestimmt werden. ES III 1 Es dürfen nur Labor-, Gewerbe- und Bürobauten erstellt werden. Wohnungen für das betriebsnotwendige, an den Standort gebundene Personal sind zugelassen. Reine Lagerbetriebe sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit hohem Verkehrsaufkommen sind nicht zugelassen. 1 Bauten und Anlagen des Eidg. Institutes für Metrologie (METAS), anderer Dienststellen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Schulnutzungen der Gemeinde. ES II 1 Bauten und Anlagen für Schul- und Sportnutzungen sowie ergänzende Nutzungen im Zusammenhang mit der Sportnutzung. ES II 1 Mehrzweckgebäude mit Zivilschutzanlage, Feuerwehrmagazin und Übungsplatz, Schulnutzung. Der Bau einer Quartierheizzentrale. ES III 1 Ergänzung der Hotelzone Gurten-Kulm HT durch Bauten und Anlagen der Kultur, Bildung, Freizeit und des Sportes. In den einzelnen Sektoren sind zugelassen: ES III – Sektor A: Nutzungen im allgemeinen Interesse sowie Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal, ferner Bauten und Anlagen des Fernmeldewesens und Anlagen zur Nutzung von Alternativenergie. – Sektor B: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Garderoben, WC-Anlagen, Kiosk, feste oder mobile Bühnen, Terrassen, Geländemodulationen und dergleichen. Im Bereich der Bergstation der Gurtenbahn bleiben die Bestimmungen des Eisenbahnrechts vorbehalten. – Sektor C: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Spielplätze, Picknickplätze, mobile Bühnen und dergleichen. Mit Ausnahme von künstlerischen Skulpturen und technischen Anschlussstellen (Strom, Wasser usw.) sowie einem Aussichtsturm von höchstens 40 m2 Grundfläche im Bereich des Westsignals, dessen Höhe die Kote 885,00 m ü.M. nicht übersteigen darf, sind keine Bauten zugelassen. 1 Tennisanlage. 2/3 Das bestehende Clubhaus und die Anlagen können unterhalten und erneuert werden. Erweiterungs- und Neubauten sind nicht zugelassen. ES II 3/61 Sport- und FreizeitanlageTalbrünnliweg 1 Erhaltung des bestehenden Gebäudes und Ermöglichung von Sport, Spiel, Erholung, Aufenthalt usw. 2/3 Das bestehende Gebäude Talbrünnliweg 38 ist in seiner wesentlichen Bausubstanz zu erhalten. Zu erhalten sind ferner die wesentlichen Elemente des Aussenraumes einschliesslich der Baumbestände. Neubauten sind nicht zugelassen. ES III 3/62 Kinderspielplatz Hohle Gasse 1 Unverbaute Geländekammer innerhalb des Aarebeckens, direkt anschliessend an das Naturschutzgebiet «Aarelandschaft Thun-Bern», das BLN-Gebiet «1314 Aarelandschaft zwischen Thun und Bern» und das Auengebiet von nationaler Bedeutung Nr. 69 «Belper Giessen». 1 Wertvolle, unverbaute Talmündung des Scherligrabens, mit starkem eiszeitlich geprägtem Relief mit trockenen, auf Molasseformationen wachsenden, artenreichen Waldpartien. 1 Unverbaute Schwemmebene innerhalb des Sensebeckens und des BLN-Gebiets «1320 Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwas-serschlucht» direkt anschliessend an das Naturschutzgebiete «Sense-Schwarzwasser» und das Auengebiet von nationaler Bedeutung. 1 Seitenmoränen des letzteiszeitlichen Aare-Gletschers. Das Gebiet selbst blieb während der letzten Eiszeit als eines der wenigen in der Region unvergletschert. Landschaftlich und ökologisch wertvolle Steilhänge. Von Streusiedlungen und durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung geprägt. 1 Traditionelle Kulturlandschaft geprägt durch Streusiedlungen und Weiler mit teils kulturhistorisch wertvollen bäuerlichen und kleingewerblichen Einzelbauten. Die Hochfläche ist mit Grund- und Seitenmoränen des letzteiszeitlichen Aare-Gletschers bedeckt und bildet mit den weichen Formen einen starken Kontrast zur Schwarzwasserschlucht und ihrer Umgebung. 1 Während der letzten Eiszeit unvergletschertes Quertal in Südwest – Nordost Ausrichtung, geprägt durch abwechslungsreiche geomorphologische Elemente wie Gehängeschutt, Bachschuttkegel und Rutschungen. 1 Weit einsehbare eigenständige und unverbaute Moränenlandschaft mit markanten Drumlins an der Westabflankung des Ulmizberges. 1 Weit einsehbare, typische Molasseerhebung zwischen Mengestorf, Thörishaus und Oberried. Wertvolles und typisches Element der örtlichen Kulturlandschaft. Besondere und grosslandschaftlich prägende Geländeformation. 1 Grossräumige Landschaftseinheit geprägt durch sanfte Geländeformen (Drumlinansätze), welche durch die Moränenüberlagerung der anstehenden Molasse entstanden sind. 1 Als Teil eines regionalen Grünraumsystems ist das Grüne Band Sinnbild eines multifunktionalen Raums mit Fokus auf naturnahe Naherholung und Freizeitnutzung sowie Landwirtschaft im Übergang zwischen dem dichten, urban geprägten Siedlungskörper der Stadt und Agglomeration Bern und dem angrenzenden ländlichen Gebiet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.