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Art. 47 · Beiträge
BZO Baureglement Bolligen · S. 32 · Original-PDF
1Die Gemeinde leistet Beiträge an Massnahmen der ökologischen Vernetzung sowie an die Massnahmen des Schutzes und der Gestaltung von Natur und Landschaft.
2Der Gemeinderat erlässt eine entsprechende Verordnung.
3Die Bauverwaltung kann die Einzelheiten vertraglich mit den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen regeln. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 33 Normativer Inhalt Hinweis 5.5 Gefahrengebiete
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.