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Art. 41 · Bau- und Aussenraumgestaltung
BZO Baureglement Bolligen · S. 31 · Original-PDF
Kommunale ökologische Ausgleichsflächen im Wald
1In den kommunalen ökologischen Ausgleichsflächen im Wald handelt die Gemeinde im Sinne von Art. 15 KWaG und Art. 4 NSchG. Die Kantonalen Waldreservate sind als im Zonenplan 2 als Hinweise dargestellt.
2Südexponierte Waldränder sind so zu pflegen, dass sie gut strukturiert, gekammert und artenreich sind. Das landwirtschaftliche Vorgelände soll extensiv mit einem Krautsaum genutzt werden. Wertvolle Einzelbäume sind zu begünstigen.
3Die Waldreservate sind im Anhang 8 aufgeführt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.