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Art. 92 · Änderung von Vorschriften

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 30 · Original-PDF

1Der Nutzungszonenplan125 wird wie folgt geändert: a. Die Abgrenzung der Altstadt gemäss dem Plan BO.06 Altstadt (Plan Nr. 1355/1); b. Die Wohnzonen a und b gemäss Nutzungszonenplan werden zu Wohnzonen W gemäss dieser Bauordnung; c. Die gemischten Wohnzonen Wga und Wgb gemäss Nutzungszonenplan werden zu gemischten Wohnzonen WG gemäss dieser Bauordnung; d. Die Geschäfts- und Gewerbezonen GG und Dienstleistungs- und Gewerbezonen DG gemäss Nutzungszonenplan werden zu Dienstleistungszonen D gemäss dieser Bauordnung; e. Die Grünzonen gemäss Nutzungszonenplan, ausgenommen diejenige beim Elfenauhölzli, werden zu Schutzzonen SZ A gemäss dieser Bauordnung; f. Die Grünzone beim Elfenauhölzli, die Zone zum Schutz des Stadt- und Landschaftsbildes SZ a im Naturreservat Elfenau und die Zone SZ b beim Jordeweiher gemäss Nutzungszonenplan werden zu Schutzzonen SZ C gemäss dieser Bauordnung.

2Die Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung «Umfeld S-Bahn-Haltestellen Wankdorf» vom 20. August 2003 werden wie folgt geändert: 2. Abschnitt: Änderung der Grundordnung Artikel 3: Art der Nutzung Abs. 1: In der Geschäfts- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig, Ladengeschäfte, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen jedoch nur bis maximal 20% der Bruttogeschossfläche. 125 NZP; SSSB

721.41 30 721.1 Abs. 2: In der Dienstleistungs- und Gewerbezone sind Nutzungen nach Artikel 24 der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) zulässig; Ladengeschäfte und Freizeiteinrichtungen jedoch nur, sofern sie örtlichen Bedürfnissen dienen.

3Der Zonenplan «Stauffacherstrasse 59 bis 69» vom 3. März 2000 wird wie folgt geändert: In der Legende wird «Dienstleistungs- und Gewerbezone gemäss Art. 11a Vorschriften zum Nutzungszonenplan VzNZP (bisher Industrie- und Gewerbezone) Empfindlichkeitsstufe III» ersetzt durch «Dienstleistungszone, Empfindlichkeitsstufe III, Ladengeschäfte sind nur für örtliche Bedürfnisse zulässig». Bern, 15. Juni 2006 NAMENS DES STADTRATS Der Präsident: Peter Künzler Die Ratssekretärin: Dr. Annina Jegher Der Ratssekretär: Jürg Stampfli Volksabstimmung Von den Stimmberechtigten an der Gemeindeabstimmung vom 24. September 2006 angenommen. Genehmigung und Inkraftsetzung Vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 28. Dezember 2006. In Kraft getreten am 1. März 2007. Genehmigungen von Teilrevisionen Die Teilrevision vom 9. Juni 2013 wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 12. September 2013. Die Teilrevision vom 25. November 2018 betreffend Begriffe und Messweisen im Bauwesen wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 9. Mai 2019. Die Teilrevision vom 25. November 2018 betreffend Naturgefahrenplan wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 15. Mai 2019. Die Teilrevision vom 18. Mai 2014 betreffend Initiative für bezahlbare Wohnungen (WohnInitiative) wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung angepasst und genehmigt am 18. März 2015. Die Teilrevision vom 13. Mai 2020 betreffend Zone FD*1 Uni Muesmatt wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 11. September 2020. Die Teilrevision vom 28. November 2021 betreffend Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt wurde vom Amt und Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 16. Juni 2023. 31 721.1 Anhang I Planbeilage betreffend Änderung der Perimeter und Festlegung neuer Nutzungszonen sowie Skizzen zur Erläuterung126 126 nicht in der SSSB; kann beim Bauinspektorat der Stadt Bern bezogen werden 32 721.1 Anhang II127 Zonen für öffentliche Nutzungen F und Zonen für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse F* Bezeichnun g in Planlegende Gebietsbezeichnu ng Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung FD* 1 Uni Muesmatt Nutzungen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Bildung (inklusive dazugehörige Sportanlagen), Gesundheit, Kultur und Verwaltung. Quartiersnutzungen sind zulässig. Das massgebende Terrain liegt bei 556.00 m ü. M. FC 5128 Standstrasse 61 (VS Breitfeld) Bildung, Sport, Freizeit, Kultur, Religion, Quartiernutzungen Fassadenhöhe (FH) maximal 17.00 m Oberirdische Geschossfläche maximal 10 000.00 m2 Bauten und Anlagen sind flächensparend und kompakt anzuordnen. Das massgebende Terrain liegt bei 555.00 m ü. M. Entlang der Scheibenstrasse darf die Abgrabung maximal 4.00 m tief werden. FD 6 129 Areal Goumoëns Nutzungen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Bildung, Sport, Freizeit und Quartiernutzungen Fassadenhöhe (FH) maximal 18.0 m Es gelten zwischen den Zonen FD 6 und FA 7 keine Grenz- und Gebäudeabstände. FA 7 130 Areal Goumoëns Durch grünte Freiräume Zulässig sind nur standortgebundene Bauten und Anlagen. Deren Mass ist auf ein technisch bedingtes Minimum zu beschränken. Die Versiegelung ist auf ein betriebliches und funktionales Minimum zu beschränken. Es gelten zwischen den Zonen FD 6 und FA 7 keine Grenz- und Gebäudeabstände. FB 8 131 Schlossmattstrasse 7 und 9 Durchgrünter Freiraum inklusive zudienende Nutzungen sowie Nutzungen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Bildung, Sport, Freizeit und Quartiersnutzungen. Maximale Fassadenhöhe traufseitig: 9,00 m Maximale oberirdische Geschossflächenziffer 0.15 Minimale Grünflächenziffer 0.65 Bauten und Anlagen sind flächensparend und kompakt anzuordnen. 127 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1251 vom 15. Oktober 2025 128 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1251 vom 15. Oktober 2025; genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 18. Dezember 2025 129 neu gemäss Gemeindebeschluss vom 22. September 2024; genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 29. November 2024 130 neu gemäss Gemeindebeschluss vom 22. September 2024; genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 29. November 2024 131 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-77 vom 24. Januar 2024; genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 1. März 2024 33 721.1 Anhang III132 Zonen mit Planungspflicht ZPP Nr. Bezeichnung Planungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Gestaltungs- und Erschliessungsgrunds ätze Weitere Vorschriften 132 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2021-574 vom 19. Mai 2021 34 721.1 Änderungen Datum Erlass / Änderung Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Stand ab

9. Juni 2013 1. Titel, 6. Kapitel
(neu), 16a (neu) 1. Juni 2015
25. November 2018 Gemeindebeschluss 4 Abs. 4 (neu), 16
(Sachüberschrift),
16 Abs. 1, 16
Abs. 1bis (neu), 17
Abs 1, 19 Abs. 2, 20
Abs. 2, 21 Abs 3, 22
Abs. 3, 24 Abs. 2
und 3, 27 Abs. 2, 28
Abs.2 (aufgehoben)
Abs. 3, 29 Abs. 1,

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

29Abs 3 Bst. a, 29 Abs. 4, 30 Abs.1 (aufgehoben) Abs. 2 Abs. 3 (aufgehoben) Abs. 4, 31 Abs. 1 Bst. b, 32 Abs. 1 Bst. a-c (neu), 32 Abs. 2 Bst. a-d (aufgehoben), 32 Abs. 3 Bst a-b (aufgehoben), 33 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, 35 (Sachüberschrift), Abs. 1, Bst. a und b, 1bis, 1ter (neu), 37 (Sachüberschrift), Abs. 1, 1bis (neu), Abs 3 und 4, Abs. 5 (neu), Abs. 39 (Sachüberschrift),

Abs. 2, 40
(Sachüberschrift),
Abs. 5, 42

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

(Sachüberschrift), Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 (neu),

46Abs. 1, 47 Abs. 1, 48 Abs. 1,

49Abs. 1 Bst. b, 54 Abs. 1, Abs. 3 Bst. b, 55 Abs. 1, 56 Abs. 2, 57 Abs. 2, 58 (Sachüberschrift),

Abs. 3, 59 Abs. 1
und 3, 61 Abs. 2
Bst. a, 63 Abs. 1, 70
Abs. 5 1. August 2019
18. Mai 2014 Gemeindebeschluss 1 Abs. 3 (neu), 6.

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Kapitel (Titel), 16b (neu) 1. Januar 2020 13. Mai 2020 Gemeinderatsbe­ schluss Nr. 2020-656 (neu) 1. Oktober 2020 19. Mai 2021 Gemeinderatsbe­ schluss Nr. 2021-574 2. Titel, 7. Kapitel (neu) (neu) 19. August 2021 35 721.1 Datum Erlass / Änderung Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Stand ab

28. November 2021 Gemeindebeschluss Art. 80 Art. 85 28. September 2023 24. Januar 2024 Gemeinderatsbe­ schluss Nr. 2024-77 Anhang II 28. März 2024 22. September 2024 Gemeindebeschluss Anhang II 20. Dezember 2024 15. Oktober 2025 Gemeinderatsbe­ schluss Nr. 2025- 1251 Anhang II 30. Januar 2026 36 Stadt Bern Präsidialdirektion Stadtplanungsamt Bauordnung der Stadt Bern Anhang 1 Planbeilage betreffend Änderung der Perimeter und Festlegung neuer Nutzungszonen sowie Skizzen zur Erläuterung 721.1 Stand: August 2019 721.1 Anhang 1 721.1 Skizzen zur Erläuterung der Bauordnung

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