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Art. 74 · Besondere Anforderungen an Bauten im Aaretalschutzgebiet
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 24 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen einschliesslich Stützmauern müssen sich bezüglich Gestaltung, Grösse und Farbgebung ins Landschaftsbild der Aaretalhänge einfügen.
2Stützmauern dürfen höchstens 3,00 m hoch sein und sind zu bepflanzen. 3. Kapitel: Öffentliche Baumpflanzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.