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Art. 8 · Architekturwettbewerbe
BZO Baureglement Gossau SG · S. 6 · Original-PDF
2) Der Stadtrat kann einen Studienauftrag nach SIA-Norm 102 verlangen oder mit der Bauherrschaft einen Architekturwettbewerb nach SIA-Norm 142 vereinbaren, wenn das Bauvorhaben wegen seines Volumens oder seiner Lage bedeutsam ist.
Gemäss dem öffentlichen Interesse des Projekts für die Ortsentwicklung beteiligt sich die Stadt Gossau zu einem angemessenen Teil an den Kosten eines solchen Studienauftrags oder Architekturwettbewerbs, sofern das Projekt verwirklicht wird. 7 III. Baupolizeirecht 1. Allgemeines
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.