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Art. 9 · Offene Bauweise

BZO Baureglement Gossau SG · S. 7 · Original-PDF

Wo in diesem Reglement oder in einem Überbauungs- oder Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gilt offene Bauweise.

Die Bauten müssen allseitig freistehend erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.