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Art. 39 · Bauten unter Terrain
BZO Baureglement Gossau SG · S. 18 · Original-PDF
Als unterirdisch gelten eine Baute oder ein Bauteil, wenn sie innerhalb des Grenzabstandesbereiches unter der Erde sind und das gewachsene Terrain inkl. Überdeckung um höchstens 0,7 m überragen.
Bei unterirdischen Sammelgaragen müssen 2/3 der Grundfläche mit Erde überdeckt und begrünt werden.
Kellerabgänge, Notausstiege sowie Lichtschächte haben die Baulinienabstände und die Vorschriften der Strassengesetzgebung einzuhalten.
6. Umgebung der Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.